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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen geschaffen: Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Diese wird auf Grundlage von §32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Es wurden EUTB-Angebote in ganz Deutschland geschaffen, die über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten. Die EUTB ist der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Auch deren Angehörige können sich beraten lassen. Die Beratung ist immer kostenlos.  

In der Oberpfalz gibt es neben der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung vier Beratungsstellen der EUTB: