Leichte SpracheSuche

Mobilität

Die Informationen auf dieser Seite gibt es auch in Leichter Sprache.

Ein Mann im Rollstuhl wird von einem anderen Mann in ein Behindertenfahrzeug geschoben

Änderungen beim Beförderungsdienst ab 01.08.2023

Die Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ändert sich mit Inkrafttreten ab 01.08.2023.
Bislang sah die Richtlinie eine Übernahme von bis zu 2.400 km bzw. einen Höchstbetrag von max. 2.400,00 Euro jährlich vor.
Ab dem 01.08.2023 wird die Kilometerpauschale mit Höchstbetrag weiter differenziert und angepasst. Ab 01.08.2023 werden die Kosten für die Benutzung des Beförderungsdienstes wie folgt angepasst:

  • Für vollstationär in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer besonderen Wohnform lebende Berechtigte werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen
  • Bei minderjährigen, im Haushalt der Eltern lebenden Berechtigten werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen.
  • Bei allen übrigen Berechtigten werden bis zu insgesamt 2.600 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 2.900,00 Euro übernommen. Die einfache Wegstrecke darf nicht mehr als 200 km betragen.
  • Die Beträge nach Nr. 4.1. bis 4.3. der Richtlinie können im Ausnahmefall erhöht werden, sofern besondere Umstände dieses rechtfertigen (z. B. ausschließlicher Einsatz von Spezialfahrzeugen, welcher eine kostenintensivere Beförderung erforderlich macht und keine weitere kostengünstige Alternative zur Verfügung steht etc.).

 Was ändert sich für Menschen, die den Beförderungsdienst künftig nutzen wollen oder bereits jetzt nutzen?
Für Neuanträge ab dem 01.08.2023 gilt die Neuregelung. In Abhängigkeit der individuellen Wohnsituation wird der Beförderungsdienst mit einem Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro gewährt.
Menschen, die den Behindertenfahrdienst vor dem 01.08.2023 für ein Jahr bewilligt bekommen haben, können diesen im Bewilligungszeitraum unverändert und entsprechend der Bewilligung nutzen. Die Umstellung auf die neue Regelung erfolgt erst ab dem nächsten Weitergewährungszeitraum.
Alle Antragstellenden, welchen ab 01.08.2023 ein neues Jahreskontingent bewilligt wird, erhalten abhängig von der Wohnsituation ein Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro.
Ab 01.07.2024 wird der Beförderungsdienst für alle Nutzerinnen und Nutzer auf die angepassten Kontingente umgestellt sein.

Was ändert sich für die Fahrdienstanbieter?
Ab 01.08.2023 gibt es einen Umstellungszeitraum, in dem Leistungsberechtigte parallel verschiedene Kontingente nutzen können. Der Leistungsumfang des jeweiligen Fahrdienstnutzenden ergibt sich aus dem jeweils ausgestellten Fahrnachweis.
Ab 01.07.2024 gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdienstes die oben genannten Kontingente.

Richtlinie zum Beförderungsdienst ab 01.08.2023

Merkblatt zum Beförderungsdienst (Stand 01.08.2023)

Antrag auf Leistungen zur Mobilität -Beförderungsdienst -

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

ZuständigkeitsbereichAnsprechpartnerTelefon
A - BaxFrau Aunkofer0941 9100-2503
Bb - EzFrau Werner0941 9100-2513
Fa - GerHerr Insprucker0941 9100-2510
Ges - JacHerr Polster0941 9100-2504
Jad - LezFrau Zeilinger0941 9100-2515
Lf - MorFrau Kögler0941 9100-2507
Mos - MülHerr Polster0941 9100-2504
Mum - NiemFrau Aunkofer0941 9100-2503
Nien - ParaFrau Werner0941 9100-2513
Parb -PirFrau Zeilinger0941 9100-2515
Pis - PuzHerr Wiemers0941 9100-2523
Ra -RanHerr Insprucker0941 9100-2510
Rio - SimHerr Wiemers0941 9100-2523
Sin - StoFrau Bock0941 9100-2519
Stp - ZFrau Adelberger0941 9100-2525

Referatsleitung:
Herr Forster

Telefonnummer:0941 9100 2500

sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100 992500