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Mobilität

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Ein Mann im Rollstuhl wird von einem anderen Mann in ein Behindertenfahrzeug geschoben

Behinderten Menschen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines eigenen Kraftfahrzeugs wegen ihrer Behinderung nicht möglich ist, werden vom Bezirk Oberpfalz unterstützt. In der Regel ist hierzu der Vermerk „aG“ sowie ein Grad der Behinderung von 100 v.H. im Schwerbehindertenausweis die Voraussetzung. 
Hierfür wird eine Jahrespauschale von bis zu 2.400 Euro gewährt. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine konkrete Inklusionsleistung zur sozialen Teilhabe. 

Richtlinien Beförderungsdienst Oberpfalz 

Merkblatt Beförderungsdienst

Antrag Beförderugnsdienst

Ansprechpersonen für Fragen zur Mobilitätshilfe/Beförderungsdienst