Persönliches Budget
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Mit einem „persönlichen Budget“ erhält der behinderte Mensch keine Sachleistungen, sondern Geld, mit dem er Hilfen selber "einkaufen" kann. Seit 2004 ist geregelt, dass neben den Leistungen zur Teilhabe auch andere Kostenträger mit ihren Leistungen
- der gesetzlichen Krankenkassen,
- der Pflegeversicherung,
- der Unfallversicherung sowie
- der Sozialhilfe im Bereich Pflege
am trägerübergreifenden „persönlichen Budget“ beteiligt sein können.
Um Geldleistungen in Form eines „persönlichen Budgets“ zu bekommen, müssen die Anspruchsvoraussetzungen des jeweiligen Leistungsgesetzes erfüllt sein.
Um die Höhe der Geldleistungen zu klären, nimmt der Mensch mit Behinderung oder sein Vertreter teil an einer „Budgetkonferenz“, in der sein Bedarf an unterschiedlichen Hilfeformen geklärt wird.