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Bezirkswappen

Das Bezirkswappen der Oberpfalz

Zum grafischen Aufbau des Bezirkswappens

Das vordere und das hintere Feld zeigen den Pfälzer Löwen und die bayerischen Rauten. In der geschweiften Spitze sind anstelle des im Siegel der Oberpfälzer Landstände aufgelegten Reichsapfel (als Zeichen der Kurwürde des Landesfürsten als Erztruchseß), die schräg gekreuzten silbernen Schlüssel auf rotem Grund des Wappens der Stadt Regensburg eingesetzt.

So soll auch der ursprünglichen Bezeichnung des Regierungsbezirkes "Oberpfalz und Regensburg" Rechnung getragen werden.

"Gespalten durch eine aufsteigende und eingeschweifte rote Spitze, darin zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel: vorne in schwarz ein linksgewendeter rot bewehrter und rot gekrönter goldener Löwe, hinten die bayerischen Rauten."
Wappen seit 1960 (ME v. 25.8.1960)

Zur Geschichte des Bezirkswappens

Das Wappen des Bezirks Oberpfalz, dem das Siegel der oberpfälzischen Landstände aus dem 16.Jahrhundert zugrunde liegt, hält an der Jahrhunderte zurückreichende geschichtlichen Tradition des aus dem kurpfälzischen Territorium in Bayern entstandenem kurbayerischen Fürstentums der Oberen Pfalz fest.
Es verbindet damit den Hinweis auf die 1810 erfolgte Einverleibung der ehemaligen Reichsstadt Regensburg in das Königreich Bayern.

Zur Anforderung und zum Versand des Bezirkswappens

Die Wappen der bayerischen Bezirke dürfen gem. Art. 3 der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern nur mit Genehmigung des jeweiligen  Bezirks von Dritten verwendet werden. Eine Genehmigung zur Nutzung des Bezirkswappens kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein Zusammenhang mit den in der Bezirksordnung festgelegten Aufgaben ersichtlich ist bzw. wenn die beantragte Nutzung in irgendeiner Form sonstige Zwecke verfolgt, für die sich auch der Bezirk Oberpfalz einsetzt. Einer kommerziellen bzw. gewerblichen Nutzung unseres Hoheitszeichens wird grundsätzlich nicht zugestimmt.

 Bitte beantragen Sie diese Genehmigung mit unserem Wappenformular.

Sie erklären damit:
„Ich bin damit einverstanden, dass der Bezirk Oberpfalz die von mir angegebenen Daten zum Wappenversand verwendet."

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs findet keine weitere Datenverarbeitung statt. Diese Widerrufserklärung ist an den Bezirk Oberpfalz –Hauptverwaltung- zu richten. Ihr Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diesen aussprechen. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

(Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1a DS-GVO)