Erwachsene mit Behinderung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen finanziert der Bezirk Oberpfalz zahlreiche Hilfen auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Leben und Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen
Das ambulant betreute Wohnen ist eine wichtige Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Inklusionsgedankens. Menschen mit Behinderungen haben so die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der Mitte der Gemeinschaft zu führen. Der Bezirk Oberpfalz berät und unterstützt die Betroffenen auch bei der Wahl der geeigneten ambulanten Wohnform.
Das ambulant Betreute Wohnen können folgende Personen in Anspruch nehmen:
- Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung
- Menschen mit einer seelischen Behinderung
- Menschen mit wesentlicher körperlicher Behinderung.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vorübergehend, auf längere Zeit oder auf Dauer nicht in der Lage sind, ihr Leben selbstständig zu führen, und dass sie nicht in anderen Wohnformen oder durch andere ambulante Angebote angemessen versorgt werden können. Außerdem darf kein stationärer Betreuungsbedarf des Menschen vorliegen.
Die Bewohner werden insbesondere in den folgenden Lebensbereichen betreut und unterstützt:
- Umgang mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung
- Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Tages- und Freizeitgestaltung
- Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
- Konflikt- und Krisenbewältigung
- Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
- Teilhabe am Arbeitsleben (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Beschäftigung, geeignete Tagesstruktur)
- Hilfeplanung und Koordinierung
Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung
Stationäre Wohnangebote mit Tagesbetreuung richten sich an erwachsene Menschen mit wesentlichen geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen, die auf begleitende, fördernde und ggf. pflegerische Hilfen angewiesen sind.
Diese Menschen sind nicht in der Lage, eine Werkstatt für behinderte Menschen, eine Förderstätte oder eine Tagesbetreuung für Menschen nach dem Erwerbsleben zu besuchen. Aufgrund ihrer Behinderung oder des Alters können sie nicht an einem Alltagsleben mit den normalen Herausforderungen für Körper, Geist und Seele teilnehmen.
Es gibt zudem stationäre Wohnangebote mit einer besonderen intensiven Förderung. Diese richten sich an erwachsene Menschen
- mit erworbenen und/oder fortschreitend verlaufenden Erkrankungen bzw. Behinderungen,
- mit wesentlicher geistiger Behinderung in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung und starken, anhaltenden fremd-, auto- und/oder objektaggressiven Verhaltensweisen,
- die nicht in der Lage sind, an einer aushäusigen Tagesstruktur (z.B. WfbM) teilzunehmen.
Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung
Diese Wohnform richtet sich an Menschen mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung, die dauerhaft auf Unterstützung und Begleitung im Alltag und in der Freizeit angewiesen sind. Tagsüber arbeiten diese Menschen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder besuchen eine Förderstätte.
Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nehmen sie auf Wunsch an einer Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teil.
Ein wesentlicher Bestandteil ist das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten wie:
- Ernährung,
- Umgang mit Geldmitteln,
- Einkaufen und Kochen, sowie
- die Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen.
Die Intensität der Betreuung und Pflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen sowie nach Art und Schwere der Behinderung der Bewohner.
Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Familienmitglieder, die einen Angehörigen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung im Alltag zuhause versorgen, sollen durch die Kurzzeitpflege kurzfristig entlastet werden. Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist insbesondere dann notwendig und sinnvoll, wenn vorübergehend die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, weil z.B. die pflegende Person wegen Krankheit, Urlaub o.ä. ausfällt oder die Versorgung und Betreuung im häuslichen Bereich vorübergehend nicht möglich ist.
Der Bezirk Oberpfalz übernimmt die Kosten für die Pflege und für den Lebensunterhalt in der Einrichtung. Erwachsene Menschen mit Behinderung vor dem Seniorenalter werden nicht in Altenheimen, sondern in besonderen Einrichtungen der Behindertenhilfe kurzzeitig versorgt bzw. gepflegt.
Die Kosten für Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege werden vom Bezirk Oberpfalz übernommen, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt werden können.
Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben
Erwachsene mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Förderstätte gearbeitet haben und dort aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt ausgeschieden sind, brauchen häufig auch nach dem Erwerbsleben ein tagesstrukturierendes Angebot. Die Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben sorgt dabei für einen guten Übergang in einen neuen Lebensabschnitt. Sie schafft eine individuelle, zur Person passende Tagesstruktur.
Für Menschen mit Behinderungen, die einen hohen Pflegebedarf haben, ist die Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben nicht geeignet.
Persönliche Assistenz
Rechtsgrundlage: § 78 SGB IX
Ein Erwachsener mit einer wesentlichen geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderung braucht zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurzfristig oder zeitweise Begleitung oder Unterstützung. Diese Hilfe kann in Form einer persönlichen Assistenz gewährt werden. Der Bezirk Oberpfalz macht so Begegnung und Umgang der Betroffenen mit Menschen ohne Behinderungen möglich. Beispiele: Besuch bei Verwandten oder Freunden, von Kulturveranstaltungen.
Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Zuverdienst
Die Erfahrung zeigt, dass die Leistungsfähigkeit von Menschen mit seelischer Behinderung sehr unterschiedlich ist und nicht alle Betroffenen in der Lage sind, auf ein festes Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnis einzugehen.
Als Alternative haben sich geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Zuverdienstplätze, bewährt.
Diese Plätze bieten ein tagesstrukturierendes Angebot für eine stundenweise Beschäftigung, die flexibel und individuell vereinbart werden kann.
Zuverdienstplätze sollen zur Arbeitserprobung dienen sowie die Wege zu einer Tagesstruktur und einer kontinuierlichen Arbeitsleistung fördern.
Die Anerkennung durch eine gewisse finanzielle Entlohnung soll helfen, die Fähigkeiten der Menschen zu stabilisieren und im Einzelfall die weitergehende berufliche Rehabilitation auszubauen.
Eine Übersicht der Anbieter und Ansprechpartner finden Sie hier:
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Menschen mit geistigen und/oder körperlichen oder seelischen Behinderungen erhalten dort eine angemessene berufliche Bildung und langfristige Arbeitsmöglichkeiten gegen ein Entgelt.
Voraussetzung ist, dass diese Menschen wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Der Bezirk Oberpfalz fördert als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe die Werkstätten für behinderte Menschen. In der Oberpfalz gibt es 14 von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Hauptwerkstätten:
- Jura-Werkstätten Amberg-Sulzbach e.V.
- KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH Regensburg
- Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld
- Behindertenwerkstätten Oberpfalz Betreuungs-GmbH Cham
- Barmherzige Brüder gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH Regensburg
- Regens-Wagner-Stiftung Holnstein
- Regens-Wagner-Stiftung Lauterhofen
- JURA-Werkstätten Neumarkt gemeinnützige GmbH
- HPZ-Werkstätten GmbH Irchenrieth
- Regensburger Werkstätten gGmbH
- Naab-Werkstätten gGmbH Schwandorf
- Dr. Loew Soziale Dienstleistungen WfbM gGmbH Wernberg
- KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH Regensburg
- Retex Werkstatt GmbH Regensburg
Jeder Betrieb verfügt über ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren. Ausgelagerte Arbeitsplätze, Außenarbeits- und Dienstleistungsgruppen ergänzen dabei das Angebot.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Werkstatt.
Förderstätten
Was ist eine Förderstätte?
Förderstätten sind Einrichtungen, die anspruchsberechtigten Personen eine Tagesstruktur bieten und diesem Personenkreis das Leben in der Gemeinschaft in einem zweiten Lebensraum neben dem Wohnen ermöglicht. Förderstätten können zudem auch Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine spätere Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung, die im alltäglichen Leben umfassende Begleitung und Hilfestellung benötigen und die aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten.
Dauer der Leistung
Die Unterstützungsleistungen des Bezirks können so lange erbracht werden, solange die Ziele der Eingliederungshilfe zu erreichen sind.
Mobilität
Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung
Änderungen beim Beförderungsdienst ab 01.08.2023
Die Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ändert sich mit Inkrafttreten ab 01.08.2023.
Bislang sah die Richtlinie eine Übernahme von bis zu 2.400 km bzw. einen Höchstbetrag von max. 2.400,00 Euro jährlich vor.
Ab dem 01.08.2023 wird die Kilometerpauschale mit Höchstbetrag weiter differenziert und angepasst. Ab 01.08.2023 werden die Kosten für die Benutzung des Beförderungsdienstes wie folgt angepasst:
- Für vollstationär in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer besonderen Wohnform lebende Berechtigte werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen
- Bei minderjährigen, im Haushalt der Eltern lebenden Berechtigten werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen.
- Bei allen übrigen Berechtigten werden bis zu insgesamt 2.600 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 2.900,00 Euro übernommen. Die einfache Wegstrecke darf nicht mehr als 200 km betragen.
- Die Beträge nach Nr. 4.1. bis 4.3. der Richtlinie können im Ausnahmefall erhöht werden, sofern besondere Umstände dieses rechtfertigen (z. B. ausschließlicher Einsatz von Spezialfahrzeugen, welcher eine kostenintensivere Beförderung erforderlich macht und keine weitere kostengünstige Alternative zur Verfügung steht etc.).
Was ändert sich für Menschen, die den Beförderungsdienst künftig nutzen wollen oder bereits jetzt nutzen?
Für Neuanträge ab dem 01.08.2023 gilt die Neuregelung. In Abhängigkeit der individuellen Wohnsituation wird der Beförderungsdienst mit einem Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro gewährt.
Menschen, die den Behindertenfahrdienst vor dem 01.08.2023 für ein Jahr bewilligt bekommen haben, können diesen im Bewilligungszeitraum unverändert und entsprechend der Bewilligung nutzen. Die Umstellung auf die neue Regelung erfolgt erst ab dem nächsten Weitergewährungszeitraum.
Alle Antragstellenden, welchen ab 01.08.2023 ein neues Jahreskontingent bewilligt wird, erhalten abhängig von der Wohnsituation ein Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro.
Ab 01.07.2024 wird der Beförderungsdienst für alle Nutzerinnen und Nutzer auf die angepassten Kontingente umgestellt sein.
Was ändert sich für die Fahrdienstanbieter?
Ab 01.08.2023 gibt es einen Umstellungszeitraum, in dem Leistungsberechtigte parallel verschiedene Kontingente nutzen können. Der Leistungsumfang des jeweiligen Fahrdienstnutzenden ergibt sich aus dem jeweils ausgestellten Fahrnachweis.
Ab 01.07.2024 gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdienstes die oben genannten Kontingente.
Richtlinie zum Beförderungsdienst ab 01.08.2023
Weitere Leistungen und Ansprechpartner im Bereich Soziales und Gesundheit
Ansprechpersonen:
Ansprechpersonen:
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden).
Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
| Zuständigkeitsbereich | Ansprechpartner | Telefon |
|---|---|---|
| A | Herr Polster | 0941 9100-2504 |
| B - Berf | Frau Dengler | 0941 9100-2406 |
| Berg - Bog | Frau Schlagenhaufer | 0941 9100-2407 |
| Boh - Bz | Herr Liebl | 0941 9100-2512 |
| C - D | Herr Sachs | 0941 9100-2419 |
| E - Frh | Frau Zeilinger | 0941 9100-2515 |
| Fri - Gld | Herr Lehner | 0941 9100-2402 |
| Gle - Har | Frau Greß | 0941 9100-2404 |
| Has - Hausk | Frau Zeilinger | 0941 9100-2515 |
| Has - Ht | Frau Saller | 0941 9100-2522 |
| Hausl - Hd | Herr Lehner | 0941 9100-2402 |
| Hea - Heil | Frau Greß | 0941 9100-2404 |
| Heim - Heinf | Herr Renner | 0941 9100-2408 |
| Heing - Hek | Frau Hueber | 0941 9100-2417 |
| Hela - Held | Frau Falter | 0941 9100-2410 |
| Hele - Herk | Frau Adelberger | 0941 9100-2525 |
| Herl - Hero | Frau Aunkofer | 0941 9100-2503 |
| Herp - Het | Frau Kellner | 0941 9100-2420 |
| Heu - Hik | Frau Werner | 0941 9100-2513 |
| Hil - Hirt | Frau Neuber | 0941 9100-2401 |
| Hiru - Hofl | Frau Getz | 0941 9100-2415 |
| Hofm - Hollm | Herr Wiemers | 0941 9100-2523 |
| Holln - Horl | Herr Fröhlich | 0941 9100-2418 |
| Horm - Ht | Herr Endler | 0941 9100-2424 |
| Hu - Klein | Frau Neuber | 0941 9100-2401 |
| Kleio - Kz | Frau Getz | 0941 9100-2415 |
| L | Herr Wiemers | 0941 9100-2523 |
| M - Meie | Frau Aunkofer | 0941 9100-2503 |
| Meif - N | Frau Kellner | 0941 9100-2420 |
| O - Pq | Herr Polster / Herr Liebl | 0941 9100-2504/2512 |
| O - Pq | Herr Kiendl | 0941 9100-2411 |
| Pr - R | Frau Werner | 0941 9100-2513 |
| Sa - Schim | Frau Dengler / Frau Schlagenhaufer | 0941 9100-2407/2406 |
| Sa - Schim | Frau Bock | 0941 9100-2519 |
| Schin - Scht | Herr Renner | 0941 9100-2408 |
| Schu - So | Frau Hueber | 0941 9100-2417 |
| Sp - Stag | Frau Falter | 0941 9100-2410 |
| Stah - U | Frau Adelberger | 0941 9100-2525 |
| V | Herr Wiemers | 0941 9100-2523 |
| W - Wn | Herr Fröhlich | 0941 9100-2418 |
| Wo - Z | Herr Endler | 0941 9100-2424 |


