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Erwachsene mit Behinderung

Ein Mann mit Behinderung zieht in einer Schreinerei die Schraubzwingen am Holz fest

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen finanziert der Bezirk Oberpfalz  zahlreiche Hilfen auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Leben und Wohnen 

Ambulant betreutes Wohnen 

Das ambulant betreute Wohnen ist eine wichtige Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Inklusionsgedankens. Menschen mit Behinderungen haben so die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der Mitte der Gemeinschaft zu führen. Der Bezirk Oberpfalz berät und unterstützt die Betroffenen auch bei der Wahl der geeigneten ambulanten Wohnform. 

Das ambulant Betreute Wohnen können folgende Personen in Anspruch nehmen:

  • Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung
  • Menschen mit einer seelischen Behinderung
  • Menschen mit wesentlicher körperlicher Behinderung.

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vorübergehend, auf längere Zeit oder auf Dauer nicht in der Lage sind, ihr Leben selbstständig zu führen, und dass sie nicht in anderen Wohnformen oder durch andere ambulante Angebote angemessen versorgt werden können. Außerdem darf kein stationärer Betreuungsbedarf des Menschen vorliegen. 

Die Bewohner werden insbesondere in den folgenden Lebensbereichen betreut und unterstützt:

  • Umgang mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung
  • Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Tages- und Freizeitgestaltung
  • Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Förderung der  Unabhängigkeit von Betreuung
  • Teilhabe am Arbeitsleben (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Beschäftigung, geeignete Tagesstruktur)
  • Hilfeplanung und Koordinierung

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung 

Stationäre Wohnangebote mit Tagesbetreuung richten sich an erwachsene Menschen mit wesentlichen geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen, die auf begleitende, fördernde und ggf. pflegerische Hilfen angewiesen sind. 

Diese Menschen sind nicht in der Lage, eine Werkstatt für behinderte Menschen, eine Förderstätte oder eine Tagesbetreuung für Menschen nach dem Erwerbsleben zu besuchen. Aufgrund ihrer Behinderung oder des Alters können sie nicht an einem Alltagsleben mit den normalen Herausforderungen für Körper, Geist und Seele teilnehmen.

Es gibt zudem stationäre Wohnangebote mit einer besonderen intensiven Förderung. Diese richten sich an erwachsene Menschen

  • mit erworbenen und/oder fortschreitend verlaufenden Erkrankungen bzw. Behinderungen,
  • mit wesentlicher geistiger Behinderung in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung und starken, anhaltenden fremd-, auto- und/oder objektaggressiven Verhaltensweisen,
  • die nicht in der Lage sind, an einer aushäusigen Tagesstruktur (z.B. WfbM) teilzunehmen.

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung 

Diese Wohnform richtet sich an Menschen mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung, die dauerhaft auf Unterstützung und Begleitung im Alltag und in der Freizeit angewiesen sind. Tagsüber arbeiten diese Menschen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder besuchen eine Förderstätte. 

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nehmen sie auf Wunsch an einer Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teil.

Ein wesentlicher Bestandteil ist das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten wie:

  • Ernährung,
  • Umgang mit Geldmitteln,
  • Einkaufen und Kochen, sowie
  • die Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen.

Die Intensität der Betreuung und Pflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen sowie nach Art und Schwere der Behinderung der Bewohner.

Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Familienmitglieder, die einen Angehörigen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung im Alltag zuhause versorgen, sollen durch die Kurzzeitpflege kurzfristig entlastet werden. Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist insbesondere dann notwendig und sinnvoll, wenn vorübergehend die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, weil z.B. die pflegende Person wegen Krankheit, Urlaub o.ä. ausfällt oder die Versorgung und Betreuung im häuslichen Bereich vorübergehend nicht möglich ist.

Der Bezirk Oberpfalz übernimmt die Kosten für die Pflege und für den Lebensunterhalt in der Einrichtung. Erwachsene Menschen mit Behinderung  vor dem Seniorenalter werden nicht in Altenheimen, sondern in besonderen Einrichtungen der Behindertenhilfe kurzzeitig versorgt bzw. gepflegt.

Die Kosten für Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege werden vom Bezirk Oberpfalz übernommen, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt werden können.

Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben 

Erwachsene mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Förderstätte gearbeitet haben und dort aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt ausgeschieden sind, brauchen häufig auch nach dem Erwerbsleben ein tagesstrukturierendes Angebot. Die Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben sorgt  dabei für einen guten Übergang in einen neuen Lebensabschnitt. Sie schafft eine individuelle, zur Person passende Tagesstruktur.

Für Menschen mit Behinderungen, die einen hohen Pflegebedarf haben, ist die Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben nicht geeignet.

Persönliche Assistenz

Rechtsgrundlage: § 78 SGB IX

Ein Erwachsener mit einer wesentlichen geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderung braucht zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurzfristig oder zeitweise Begleitung oder Unterstützung. Diese Hilfe kann in Form einer persönlichen Assistenz gewährt werden. Der Bezirk Oberpfalz macht so Begegnung und Umgang der Betroffenen mit Menschen ohne Behinderungen möglich. Beispiele: Besuch bei Verwandten oder Freunden, von Kulturveranstaltungen.

Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung 

Arbeit und Zuverdienst

Die Erfahrung zeigt,  dass die Leistungsfähigkeit von Menschen mit seelischer Behinderung sehr unterschiedlich ist und nicht alle Betroffenen in der Lage sind, auf ein festes Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnis einzugehen.
Als Alternative haben sich geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Zuverdienstplätze, bewährt.
Diese Plätze bieten ein tagesstrukturierendes Angebot für eine stundenweise Beschäftigung, die flexibel und individuell vereinbart werden kann.

Zuverdienstplätze sollen zur Arbeitserprobung dienen sowie die Wege zu einer Tagesstruktur und einer kontinuierlichen Arbeitsleistung fördern.
Die Anerkennung durch eine gewisse finanzielle Entlohnung soll helfen, die Fähigkeiten der Menschen zu stabilisieren und im Einzelfall die weitergehende berufliche Rehabilitation auszubauen.

Eine Übersicht der Anbieter und Ansprechpartner finden Sie hier:

Anbieter für Zuverdienst-Arbeitsplätze

Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Menschen mit geistigen und/oder körperlichen oder seelischen Behinderungen erhalten dort eine angemessene berufliche Bildung und langfristige Arbeitsmöglichkeiten gegen ein Entgelt.

Voraussetzung ist, dass diese Menschen wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Der Bezirk Oberpfalz fördert als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe die Werkstätten für behinderte Menschen. In der Oberpfalz gibt es 14 von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Hauptwerkstätten:

  • Jura-Werkstätten Amberg-Sulzbach e.V.
  • KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH Regensburg
  • Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld
  • Behindertenwerkstätten Oberpfalz Betreuungs-GmbH Cham
  • Barmherzige Brüder gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH Regensburg
  • Regens-Wagner-Stiftung Holnstein
  • Regens-Wagner-Stiftung Lauterhofen
  • JURA-Werkstätten Neumarkt gemeinnützige GmbH
  • HPZ-Werkstätten GmbH Irchenrieth
  • Regensburger Werkstätten gGmbH
  • Naab-Werkstätten gGmbH Schwandorf
  • Dr. Loew Soziale Dienstleistungen WfbM gGmbH Wernberg
  • KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH Regensburg
  • Retex Werkstatt GmbH Regensburg

Jeder Betrieb verfügt über ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt orientieren. Ausgelagerte Arbeitsplätze, Außenarbeits- und Dienstleistungsgruppen ergänzen dabei das Angebot. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema  Werkstatt.

Förderstätten

Was ist eine Förderstätte?

Förderstätten sind Einrichtungen, die anspruchsberechtigten Personen eine Tagesstruktur bieten und diesem Personenkreis das Leben in der Gemeinschaft in einem zweiten Lebensraum neben dem Wohnen ermöglicht. Förderstätten können zudem auch Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine spätere Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung, die im alltäglichen Leben umfassende Begleitung und Hilfestellung benötigen und die aufgrund der Behinderung nicht in der Lage sind, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten.

Dauer der Leistung

Die Unterstützungsleistungen des Bezirks können so lange erbracht werden, solange die Ziele der Eingliederungshilfe zu erreichen sind.

Mobilität

Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung

Änderungen beim Beförderungsdienst ab 01.08.2023

Die Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ändert sich mit Inkrafttreten ab 01.08.2023.
Bislang sah die Richtlinie eine Übernahme von bis zu 2.400 km bzw. einen Höchstbetrag von max. 2.400,00 Euro jährlich vor.
Ab dem 01.08.2023 wird die Kilometerpauschale mit Höchstbetrag weiter differenziert und angepasst. Ab 01.08.2023 werden die Kosten für die Benutzung des Beförderungsdienstes wie folgt angepasst:

  • Für vollstationär in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer besonderen Wohnform lebende Berechtigte werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen
  • Bei minderjährigen, im Haushalt der Eltern lebenden Berechtigten werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen.
  • Bei allen übrigen Berechtigten werden bis zu insgesamt 2.600 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 2.900,00 Euro übernommen. Die einfache Wegstrecke darf nicht mehr als 200 km betragen.
  • Die Beträge nach Nr. 4.1. bis 4.3. der Richtlinie können im Ausnahmefall erhöht werden, sofern besondere Umstände dieses rechtfertigen (z. B. ausschließlicher Einsatz von Spezialfahrzeugen, welcher eine kostenintensivere Beförderung erforderlich macht und keine weitere kostengünstige Alternative zur Verfügung steht etc.).

 Was ändert sich für Menschen, die den Beförderungsdienst künftig nutzen wollen oder bereits jetzt nutzen?
Für Neuanträge ab dem 01.08.2023 gilt die Neuregelung. In Abhängigkeit der individuellen Wohnsituation wird der Beförderungsdienst mit einem Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro gewährt.
Menschen, die den Behindertenfahrdienst vor dem 01.08.2023 für ein Jahr bewilligt bekommen haben, können diesen im Bewilligungszeitraum unverändert und entsprechend der Bewilligung nutzen. Die Umstellung auf die neue Regelung erfolgt erst ab dem nächsten Weitergewährungszeitraum.
Alle Antragstellenden, welchen ab 01.08.2023 ein neues Jahreskontingent bewilligt wird, erhalten abhängig von der Wohnsituation ein Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro.
Ab 01.07.2024 wird der Beförderungsdienst für alle Nutzerinnen und Nutzer auf die angepassten Kontingente umgestellt sein.

Was ändert sich für die Fahrdienstanbieter?
Ab 01.08.2023 gibt es einen Umstellungszeitraum, in dem Leistungsberechtigte parallel verschiedene Kontingente nutzen können. Der Leistungsumfang des jeweiligen Fahrdienstnutzenden ergibt sich aus dem jeweils ausgestellten Fahrnachweis.
Ab 01.07.2024 gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdienstes die oben genannten Kontingente.

Richtlinie zum Beförderungsdienst ab 01.08.2023

Merkblatt zum Beförderungsdienst (Stand 01.08.2023)

Antrag auf Leistungen zur Mobilität -Beförderungsdienst -

Weitere Leistungen und Ansprechpartner im Bereich Soziales und Gesundheit

Ansprechpersonen:

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

ZuständigkeitsbereichAnsprechpartnerTelefon 
AHerr Polster0941 9100-2504 
B - BerfFrau Dengler0941 9100-2406 
Berg - BogFrau Schlagenhaufer0941 9100-2407 
Boh - BzHerr Liebl0941 9100-2512 
C - DHerr Sachs0941 9100-2419 
E - FrhFrau Zeilinger 0941 9100-2515 
Fri - GldHerr Lehner 0941 9100-2402 
Gle - HarFrau Greß0941 9100-2404 
Has - HauskFrau Zeilinger0941 9100-2515 
Has - HtFrau Saller0941 9100-2522 
Hausl - HdHerr Lehner 0941 9100-2402 
Hea - HeilFrau Greß0941 9100-2404 
Heim - Heinf Herr Renner0941 9100-2408 
Heing - Hek Frau Hueber 0941 9100-2417 
Hela - HeldFrau Falter 0941 9100-2410 
Hele - Herk Frau Adelberger0941 9100-2525 
Herl - Hero Frau Aunkofer0941 9100-2503 
Herp - Het Frau Kellner 0941 9100-2420 
Heu - Hik Frau Werner0941 9100-2513 
Hil - Hirt Frau Neuber 0941 9100-2401 
Hiru - Hofl Frau Getz 0941 9100-2415 
Hofm - HollmHerr Wiemers 0941 9100-2523 
Holln - Horl Herr Fröhlich 0941 9100-2418 
Horm - HtHerr Endler 0941 9100-2424 
Hu - Klein Frau Neuber 0941 9100-2401 
Kleio - KzFrau Getz 0941 9100-2415 
LHerr Wiemers0941 9100-2523 
M - MeieFrau Aunkofer 0941 9100-2503 
Meif - NFrau Kellner 0941 9100-2420 
O - PqHerr Polster / Herr Liebl 0941 9100-2504/2512 
O - PqHerr Kiendl 0941 9100-2411 
Pr - RFrau Werner 0941 9100-2513 
Sa - Schim Frau Dengler / Frau Schlagenhaufer 0941 9100-2407/2406 
Sa - Schim Frau Bock 0941 9100-2519 
Schin - SchtHerr Renner 0941 9100-2408 
Schu - SoFrau Hueber 0941 9100-2417 
Sp - Stag Frau Falter 0941 9100-2410 
Stah - UFrau Adelberger 0941 9100-2525 
VHerr Wiemers 0941 9100-2523 
W - WnHerr Fröhlich 0941 9100-2418 
Wo - ZHerr Endler 0941 9100-2424