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Ambulante Hilfe zur Pflege

Formular zum Ausfüllen eines Pflegevertrages

Ältere Menschen, die gut in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen und können, werden mit ambulanter Pflege unterstützt.

Ambulante Hilfsmaßnahmen sollen grundsätzlich teilstationären oder stationären Maßnahmen vorgehen.

Die ambulante Pflege kann dabei oftmals in der eigenen Wohnung mit Unterstützung von Angehörigen oder durch Nachbarschaftshilfe aber auch mit Hilfe eines Pflegedienstes erfolgen.

Zur ambulanten Hilfe zur Pflege zählt auch, wenn der Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht.

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden).

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

ZuständigkeitsbereichName Telefon
A - BnHerr Achatz0941 9100-2502
Bo - JzHerr Weidmann0941 9100-2511
K - PmHerr Riedel0941 9100-2521
Pn - RFrau Endler0941 9100-2517
Sa - SbFrau Endler0941 9100-2517
S - TFrau Hartmann0941 9100-2526
ScHerr Weidmann0941 9100-2511
Sd - Stn Herr Riedel0941 9100-2521
Sto - T Herr Achatz 0941 9100-2502

Referatsleitung:

Herr Forster

Telefonnummer:0941 9100-2500

teilhabe@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100-992500