Persönliche Assistenz
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Rechtsgrundlage: § 78 SGB IX
Ein Erwachsener mit einer wesentlichen geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderung braucht zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurzfristig oder zeitweise Begleitung oder Unterstützung. Diese Hilfe kann in Form einer persönlichen Assistenz gewährt werden. Der Bezirk Oberpfalz macht so Begegnung und Umgang der Betroffenen mit Menschen ohne Behinderungen möglich. Beispiele: Besuch bei Verwandten oder Freunden, von Kulturveranstaltungen usw.