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Projekt BÜWA: Begleiteter Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt

Ein Mensch mit Behinderung arbeitet in einem Park und mäht Gras

2015 starteten die Bezirke in Bayern gemeinsam mit dem bayerischen Sozialministerium, den Agenturen für Arbeit, den Integrationsämtern und –fachdiensten in Kooperation mit den Werkstätten für Behinderung eine bayernweit gemeinsame Qualifizierungsoffensive, um mehr Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.

Bayernweit wollen die Kooperationspartner gemeinsam mit 345 Menschen, die bisher in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, erfolgreich die Hürden zum allgemeinen Arbeitsmarkt überwinden. In der Oberpfalz sind das während der Laufzeit des Modellprojekts 35 Menschen mit Behinderung, die eine umfangreiche Qualifizierungsphase durchlaufen, um eine erfolgreiche Vermittlung und Beschäftigung möglich zu machen.

Die Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber:

Sobald mit dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, können bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu drei Jahre gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz über mindestens 15 Stunden pro Woche
  • tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung

Eine Fachkraft der Werkstatt bzw. des Integrationsfachdienstes berät und betreut sowohl den Arbeitgeber wie -nehmer, um einen passgenauen Arbeitsplatz zu schaffen und den erfolgreichen Projektablauf zu unterstützen.

Der Vorteil für den Arbeitgeber: Engagierte und lernwillige Arbeitnehmer, die sich langfristig in das Unternehmen einbringen wollen.

Ansprechpartner bei Fragen:

Frau Falter

Telefonnummer:0941 9100-2410