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Budget für Arbeit

Die Informationen auf dieser Seite gibt es auch in Leichter Sprache.

Ein Frau mit Behinderung schneidet einen Teig

Das "Budget für Arbeit" richtet sich an Menschen mit Behinderung, die statt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten,  eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen wollen. Leistungen aus dem „Budget für Arbeit“ können beantragt werden, wenn dem Menschen mit Behinderung ein regulärer Arbeitsvertrag von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber angeboten wird und zugleich die Antragsvoraussetzungen für den Arbeitsbereich WfbM vorliegen, in der Regel im Anschluss an den sog. Berufbildungsbereich "BBB" und soweit der Mensch mit Behinderung auf Dauer voll erwerbsgemindert ist.

Leistungen des "Budgets für Arbeit" sind:

  • Ein Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber in der Höhe von bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes, maximal aber 1.579,20 Euro (Stand Januar 2022).
  • Eine Kostenübernahme für die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz (Assistenzleistungen), falls das notwendig ist (diese wird vom Inklusionsamt geleistet).

Weitere Informationen:

Flyer    des Bezirks Oberpfalz

Broschüre "Budget für Arbeit" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Broschüre "Budget für Arbeit in Leichter Sprache" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales 

Ansprechpartner bei Fragen: 

Frau Falter (Di. bis Do.)

Telefonnummer:0941 9100-2410

elisabeth.falter@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100-992410