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Herzlich willkommen!

 

Der Bezirk Oberpfalz – Partner für die Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Soziales & Gesundheit, Heimat, Kultur & Bildung, Natur & Umwelt.

Sie sind auf der Internet-Seite vom Bezirk Oberpfalz.
Die Informationen auf dieser Seite gibt es auch in Leichter Sprache.

Sichere Kommunikation mit dem Bezirk Oberpfalz

Bei Anfragen mit vertraulichen Inhalten nutzen Sie statt einer E-Mail bitte den sicheren Kommunikationskanal des Dienstleistungsportals Bayern.
Über das Kontaktformular des Portals können Sie uns auf sicherem Wege Formulare und Schreiben senden:
(Unterschrift ersetzend bei Anmeldung über den Authentifizierungsdienst „Authega“)

https://www.eap.bayern.de/sichere-kommunikation.htm

Widerspruchsverfahren:
Wenn gegen einen Bescheid des Bezirks der Rechtsbehelf eines Widerspruchs statthaft ist, kann dieser schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirk Oberpfalz in Regensburg, Hausanschrift: Ludwig-Thoma-Straße 14, 93051 Regensburg, erhoben werden.

Die Schriftform des Widerspruchs kann durch die elektronische Form ersetzt werden.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht im elektronischen Rechtsverkehr der herkömmlichen Unterschrift. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Um ein Dokument qualifiziert elektronisch zu signieren, benötigen Sie eine Signaturkarte, ein Signaturkartenlesegerät und die passende Signatursoftware. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Ein elektronisches Dokument, das Ihren Widerspruch enthält und diesen technischen Vorgaben entspricht, können Sie dem Bezirk Oberpfalz über die E-Mail-Adresse

poststelle@bezirk-oberpfalz.de

zukommen lassen.

Darüber hinaus können Sie dem Bezirk einen Widerspruch auch über den sicheren Kommunikationskanal des Dienstleistungsportals Bayern (https://www.eap.bayern.de/sichere-kommunikation.htm) oder das  besondere Behördenpostfach (beBPo) zukommen lassen. Sofern Sie einen Widerspruch über das beBPo einreichen, ist immer auch eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Bitte beachten Sie: Über die genannte E-Mail-Adresse (poststelle@bezirk-oberpfalz.de) können Sie dem Bezirk Oberpfalz auch Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur schicken. Diese Variante ist jedoch nicht ausreichend, wenn Sie rechtswirksam Widerspruch einlegen möchten.

Ihre Stimme zählt - Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 

Die Wahl des Bezirkstags findet alle 5 Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Bayerischen Landtags statt. Der Bezirkstag wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Oberpfalz gewählt.

Wie wird gewählt?

Jede Wählerin und jeder Wähler vergeben eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählt er einen Kandidaten direkt. Der Kandidat, der in seinem Stimmkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein.

Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen. 

Was wird gewählt?

Der Bezirkstag der Oberpfalz hat im Normalfall 16 Sitze. 8 Sitze für die Direktkandidaten und weitere 8 Sitze, die je nach Wahlergebnis an die Parteien verteilt werden.

Weitere Informationen zu den Bezirkswahlen 2023:

Der Bezirk Oberpfalz ist in acht Stimmkreise aufgeteilt. Unter dem folgenden Link finden Sie die Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten: 
Wahlvorschläge (PDF, nicht barrierefrei).

Wenn eine Partei mehr Direktmandate erreicht, als ihr über die Verteilung der Zweitstimmen zustehen, dann kann es sogenannte Überhangmandate und folglich auch Ausgleichsmandate geben.

Am 14. Oktober 2018 wurde der Bezirkstag der Oberpfalz für die Wahlperiode 2018/2023 gewählt. Die 18 Sitze im neu gewählten Bezirkstag der Oberpfalz verteilen sich auf die politischen Parteien wie folgt: CSU 8 Sitze, Freie Wähler 3 Sitze, AfD 2 Sitze, Die Grünen 2 Sitze, SPD 2 Sitze, FDP 1 Sitz. Der Bezirkstag besteht aus den Bezirkstagsmitgliedern (Bezirksräten), die das Amt ehrenamtlich übernehmen. Dabei werden so viele Bezirksräte gewählt, als Landtagsabgeordnete nach dem Landeswahlgesetz auf den Bezirk treffen. In der derzeitigen Wahlperiode also 18 Bezirksräte. Vorsitzender des oberpfälzischen Bezirkstages, also Bezirkstagspräsident, ist seit Oktober 2008 Franz Löffler.  

Wer darf wählen?

Jede Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in der Oberpfalz ihren Wohnsitz hat und am Wahltag 18 Jahre alt ist.

Wer abstimmen darf, ist in das Wahlverzeichnis seiner Heimatgemeinde eingetragen. Jeder, der im Wahlverzeichnis steht, bekommt bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin eine Benachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung ist notwendig, um tatsächlich seine Stimme abgeben zu können.

Was machen die Bezirke in Bayern?

Zwischen der Gemeinde, der Stadt- und dem Landkreis sowie dem Freistaat Bayern gibt es eine dritte, kommunale, Ebene: die Bezirke.  Bayern ist in sieben Bezirke aufgeteilt. Die Bezirke sind für viele Angelegenheiten im Sozialen, in der Gesundheit, der Kultur, der Bildung und der Umwelt zuständig. Der Bezirk erfüllt dabei die Aufgaben, die das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte übersteigen. Die Bezirke sind auch Träger von Einrichtungen wie Kliniken, Schulen, Museen, Beratungsstellen. Im Bezirkstag werden die Leitentscheidungen dazu getroffen.

Die Bezirks-Wahlen und Landtags-Wahl in Leichter Sprache

Der Link zur Info-Broschüre:

Einfach verstehen!

Was macht der Bezirk Oberpfalz für die Bürgerinnen und Bürger?

Die Leistungen des Bezirks Oberpfalz sorgen für sozialen Ausgleich und kulturelle Vielfalt in der Oberpfalz. 

Soziales & Gesundheit: Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen unterstützt der Bezirk von der Frühförderung über das Berufsleben bis zu ambulanten und stationären Wohnformen im Alter in diesem Jahr mit rund 493 Millionen Euro.

Rund 14.500 Leistungsberechtigte in der Oberpfalz erhalten ihre Hilfe vom Bezirk Oberpfalz. Ansprechpartner dieser Menschen und deren Angehöriger ist die Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz mit dem Sitz in Regensburg.

Kultur & Heimatpflege – Der Bezirk stärkt das Kulturleben in der Oberpfalz als Zuschußgeber von der Denkmalpflege über die Volksmusik und Tracht bis hin zu modernen Kulturformen wie Rock und Pop, aber auch Film und Filmfestivals.  Die Kultur- und Heimatpflege des Bezirks Oberpfalz ist aber auch Veranstalter, z.B. mit dem Zoigltag oder zur Oberpfälzer Tradition des "Zwiefachen". Zusätzlich unterhält der Bezirk eigene Kultur - und Bildungseinrichtungen wie das Sudetendeutsche Musikinstitut, das Freilandmuseum Oberpfalz und die Berufsfachschule für Musik.
Jedes Jahr verleiht der Bezirk außerdem die Denkmalpreise sowie den Kulturpreis und Jugend-Kulturförderpreis.

Natur und Umwelt: Klimaschutz, der Erhalt unserer Landschaft sowie die Förderung der Fischerei gehören zu den zentralen Aufgaben des Bezirks Oberpfalz. Die Fischereifachberatung bietet  Hilfe und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Teichwirtschaft und wird auch als Sachverständige herangezogen. Der Teichwirtschaftliche Beispielbetrieb in Wöllershof unterstützt die Fischer und Teichwirte in praktischen Fragen z.B. zur Fischzucht, zum Teichbau und zu Schutzmaßnahmen gegen Fischotter und Kormoran. 

 

Pressemeldungen

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Veranstaltungen

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Veranstaltungen des Freilandmuseums Oberpfalz 

Das Freilandmuseum Oberpfalz in Nabburg ist geöffnet.

Das Jahresprogramm 2023

Weitere Informationen finden Sie auf der  Website des Museums

Wie wir Menschen auf der Homepage bezeichnen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website hauptsächlich die männliche Form verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten diese Bezeichnungen grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d).