Wohnheime und Internate

Wenn ein Kind oder Jugendlicher wegen der Art und Schwere seiner Behinderung in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreichend gefördert werden kann, sind Wohnheim oder Internat eine oftmals sinnvolle Alternative. Deshalb gibt es für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen spezielle heilpädagogische Wohnheime und Internate.
Diese vollstationären Einrichtungen bieten eine
- ganzheitliche,
- begleitende,
- erziehende,
- betreuende,
- fördernde und
- gegebenenfalls pflegerische Hilfe an.
Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf gefördert.
Es gibt Ganzjahresheime sowie Heime, die nur an Schultagen geöffnet sind.
Bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter mit ausschließlich seelischen Behinderungen ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.