Heilpädagogische Tagesstätten

Ziel der Tagesstätten ist die möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Inklusion).
Heilpädagogische Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen zur
- Erziehung,
- Förderung und Bildung,
- Pflege und Betreuung
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Alter von 3 bis 18 Jahren bzw. darüber hinaus bis zum Ende der Ausbildung.
In den Heilpädagogischen Tagesstätten in der Oberpfalz werden ganzheitlich die Stärken und Schwächen des Kindes in allen Entwicklungsbereichen berücksichtigt und das familiäre und soziale Umfeld miteinbezogen. Die Fördermaßnahmen knüpfen direkt an das Lernen in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) oder Förderschulen an.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.