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Schulbegleitung und Assistenz

Eine Schulbegleiterin unterstützt ein Kind mit Behinderung in der Schulklasse

Schulbegleitung

Manche Kinder und Jugendliche brauchen wegen ihrer geistigen und/oder körperlichen Behinderung oft zusätzliche Hilfe durch eine Begleitperson beim Schulbesuch. 
Die Unterstützung des Schulbegleiters soll dazu beitragen, dass der Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen kann.

Der konkrete Leistungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen bestimmt maßgeblich die Aufgabenstellung des Schulbegleiters.

Grundlage des Leistungsbedarfs sind der körperliche bzw. geistige Entwicklungsstand und die lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten des jungen Menschen mit Behinderung.

Persönliche Assistenz

Wenn Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurz oder zeitweise Unterstützung benötigen, kann diese in Form einer „Persönlichen Assistenz“ gewährt werden. Der Bezirk Oberpfalz fördert damit die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.
Hörgeschädigte Eltern von Schüler mit Behinderungen können sich die Kosten für Gebärdendolmetscher erstatten lassen, die sie zum Gespräch mit Lehrkräften ihres Kindes oder für Elternabende benötigen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Wenn ein Kind oder Jugendlicher wegen der Art und Schwere seiner Behinderung in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreichend gefördert werden kann, sind Wohnheim oder Internat eine oftmals sinnvolle Alternative. Deshalb gibt es für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen spezielle heilpädagogische Wohnheime und Internate. 

Diese vollstationären Einrichtungen bieten eine

  • ganzheitliche,
  • begleitende,
  • erziehende,
  • betreuende,
  • fördernde und
  • gegebenenfalls pflegerische Hilfe an.

Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf gefördert.

Es gibt Ganzjahresheime sowie Heime, die nur an Schultagen geöffnet sind.

Bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter mit ausschließlich seelischen Behinderungen ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

ZuständigkeitsbereichNameTelefon
Herr Meindorfer0941 9100-2301
Ba - BimFrau Gigler0941 9100-2302
Bin - CamFrau Mederer0941 9100-2312
Can - DenFrau Zwerger0941 9100-2314
Deo - EbFrau Liebl0941 9100-2315
Ec- FafFrau Dorner0941 9100-2305
Fag - GeHerr Bode0941 9100-2335
Gf - HedFrau Hahn0941 9100-2334
Hee - JzFrau Dürmayer0941 9100-2333
Ka -KroFrau Senft0941 9100-2332
Krp - LzFrau Smetanin0941 9100 -2326
Ma - MaqHerr Dörfler0941 9100-2303
Mar - MasHerr Meindorfer0941 9100-2301
Mat - OzHerr Obermeier0941 9100-2327
Pa - RedFrau Dechant0941 9100-2316
Ree- RupFrau Hahn0941 9100-2334
Ruq - SchrFrau Waldmann0941 9100-2307
Schs - StHerr Watter0941 9100-2318
Su - VHerr Grotz0941 9100-2309
Wa -WeFrau Dürmayer0941 9100-2333
Wf - Z Frau Smetanin0941 9100-2326

Referatsleitung:

Frau Aschenbrenner

Telefonnummer:0941 9100-2300

BSVReferat3@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100-992300