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Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Eine junge Pflegerin legt einer älteren Frau die Hand auf die Schulter

Familienmitglieder, die einen Angehörigen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung im Alltag zuhause versorgen, sollen durch die Kurzzeitpflege kurzfristig entlastet werden. Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist insbesondere dann notwendig und sinnvoll, wenn vorübergehend die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, weil z.B. die pflegende Person wegen Krankheit, Urlaub o.ä. ausfällt oder die Versorgung und Betreuung im häuslichen Bereich vorübergehend nicht möglich ist.

Der Bezirk Oberpfalz übernimmt die Kosten für die Pflege und für den Lebensunterhalt in der Einrichtung. Erwachsene Menschen mit Behinderung  vor dem Seniorenalter werden nicht in Altenheimen, sondern in besonderen Einrichtungen der Behindertenhilfe kurzzeitig versorgt bzw. gepflegt.

Die Kosten für Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege werden vom Bezirk Oberpfalz übernommen, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt werden können.

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