Ambulant betreutes Wohnen
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Das ambulant betreute Wohnen ist eine wichtige Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Sinne des Inklusionsgedankens. Menschen mit Behinderungen haben so die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der Mitte der Gemeinschaft zu führen. Der Bezirk Oberpfalz berät und unterstützt die Betroffenen auch bei der Wahl der geeigneten ambulanten Wohnform.
Das ambulant Betreute Wohnen können folgende Personen in Anspruch nehmen:
- Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung
- Menschen mit einer seelischen Behinderung
- Menschen mit wesentlicher körperlicher Behinderung.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vorübergehend, auf längere Zeit oder auf Dauer nicht in der Lage sind, ihr Leben selbstständig zu führen, und dass sie nicht in anderen Wohnformen oder durch andere ambulante Angebote angemessen versorgt werden können. Außerdem darf kein stationärer Betreuungsbedarf des Menschen vorliegen.
Die Bewohner werden insbesondere in den folgenden Lebensbereichen betreut und unterstützt:
- Umgang mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung
- Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Tages- und Freizeitgestaltung
- Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen
- Konflikt- und Krisenbewältigung
- Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
- Teilhabe am Arbeitsleben (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Beschäftigung, geeignete Tagesstruktur)
- Hilfeplanung und Koordinierung
Ansprechpartner im Bereich Ambulantes Wohnen