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Verordnung zur leichteren Fischotter-Entnahme

Das Fischotter-Management hält die Waage zwischen Fortbestand der Fischfauna und dem Bestand der Fischotter.

Regensburg. Seit dem 1. August ist es gesetzlich erlaubt, Fischotter zu entnehmen. Bereits im Juni hat sich Bezirkstagspräsident Franz Löffler besorgt über den Bestand der Fischotter geäußert: „Wenn wir mit der Entnahme in der Oberpfalz warten sollen, bis der Fischotter in ganz Bayern flächendeckend nachgewiesen ist, gibt es bis dahin vermutlich in der Oberpfalz gar keine Fischteiche mehr.“

Fischotterplan

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat im Jahr 2013 einen Fischotterplan aufgestellt, der einerseits für den Fortbestand der Fischotter sorgt, andererseits weiterhin die natürliche Fischfauna gewährleistet. Nun wurde der Plan den aktuellen Entwicklungen angepasst und um die Komponente Entnahme erweitert.

Dr. Thomas Ring, Leiter der Fachberatung für Fischerei: „Die Regelung sieht klar vor, dass eine begrenzte Anzahl von Fischotterentnahmen möglich ist. Dabei ist der Abschuss nur dann erlaubt, wenn keine andere Option vorhanden ist.“ Die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung sieht derzeit für Niederbayern und die Oberpfalz (außer Landkreis Neumarkt i.d. Opf) 32 Otterentnahmen unter strengen Auflagen vor. Andere Optionen, wenn möglich, sind beispielsweise Zaunbau, oder Entschädigungszahlungen. Die dokumentierte Schadenssumme für Bayern liegt für das Jahr 2021 über 1,5 Millionen Euro. Zusätzlich ist eine Entnahme vom 1. Februar bis 30. November nicht ohne vorherige Gewichtsüberprüfung erlaubt.

Ziel der Regelung ist es, fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden. Bezirkstagspräsident Franz Löffler: „Durch die Regelung wird aber nicht einfach nur die Entnahme von Fischottern gesetzlich verankert, sondern aktiv Alternativen zum Schutz der Fischteiche angeboten. So können wir die heimische Teichwirtschaft schützen.“

Fischotterzäune als Schutzmöglichkeit für Teiche

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt und fördert den Aufbau von speziellen Fischotterzäunen, sofern möglich. Dr. Thomas Ring: „Im Sinne der Förderung naturnaher Teichwirtschaft, nimmt eine erhebliche Zahl von Teichwirten (vornehmlich Karpfenteichwirte) das Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm in Anspruch. Unabhängig davon kann man behaupten, dass die Karpfenteichwirtschaft in der Oberpfalz auch aufgrund der kleinräumigen Strukturen absolut naturnah ausgerichtet ist. Infolge dieser hohen Wertigkeit wurden unsere Teichgebiete als Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete und/oder Vogelschutzgebiete ausgewiesen.“

Fischotter finden reichlich Futter in Form von Fischen in Teichen vor. Es kommt somit zu einer unnatürlichen Population, da der Futtervorrat in einer Naturlandschaft so nicht gegeben wäre. Renaturierte Fließgewässer mit Totholz hingegen haben bessere Versteckmöglichkeiten für Fische. Nachvollziehbar präferiert der Fischotter den Teich mit Fischen, zu deren Ergreifung er wesentlich weniger Energie aufwenden muss als im Fließgewässer. Ein Management der Fischotterpopulation ist auch für die Oberpfalz ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt aber vor allem notwendig zum Erhalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft.

Bachforelle mit Otterbiss. (Foto: Landesfischereiverband e. V.) 

Teichwirtschaft in der Oberpfalz

Teiche sind Teil der Kulturlandschaft und schaffen Rückzugs- und Erholungsräume für Mensch und Tier. Mehr als 14.000 Teiche mit rund 10.000 ha Teichfläche werden bewirtschaftet, wovon etwa 90 Prozent Karpfenteiche sind. Rund 3.500 Teichwirte sind sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb in der Fischerei tätig.

Über die Fachberatung für Fischerei, angesiedelt beim Bezirk Oberpfalz: Als Kompetenzstelle bietet die Fachberatung für Fischerei des Bezirks umfassende Information, Beratung und Unterstützung an für die Bewirtschaftung, die Pflege, den Unterhalt von Teichen, Baggerseen und Fließgewässern sowie den Schutz und Erhalt der Gewässerlebensräume. Sie berät zum Beispiel auch bei Fragen zum Fischartenschutz.