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Ambulante Hilfe zur Pflege

Formular zum Ausfüllen eines Pflegevertrages

Ältere Menschen, die gut in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen und können, werden mit ambulanter Pflege unterstützt.

Ambulante Hilfsmaßnahmen sollen grundsätzlich teilstationären oder stationären Maßnahmen vorgehen.

Die ambulante Pflege kann dabei oftmals in der eigenen Wohnung mit Unterstützung von Angehörigen oder durch Nachbarschaftshilfe aber auch mit Hilfe eines Pflegedienstes erfolgen.

Zur ambulanten Hilfe zur Pflege zählt auch, wenn der Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umzieht.

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden).

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 12 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

ZuständigkeitsbereichName Telefon
A - BoHerr Achatz0941 9100-2502
Br - JHerr Weidmann0941 9100-2511
K - NHerr Riedel0941 9100-2521
O - PoFrau Endler0941 9100-2517
Pp - PzFrau Endler0941 9100-2517
Pp - TomFrau Hartmann0941 9100-2526
Ra - RzHerr Achatz0941 9100-2502
Sa - SdHerr Weidmann0941 9100-2511
Se - SzHerr Riedel0941 9100-2521
Ta - ZFrau Tanner0941 9100-2528

Referatsleitung:

Herr Forster

Telefonnummer:0941 9100-2550

teilhabe@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100-992500