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Der Bezirk Oberpfalz

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Abbildung des Wappens und Logos des Bezirks Oberpfalz

Der Bezirk Oberpfalz ist, wie die sechs weiteren Bezirke in Bayern, eine kommunale Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts. Die Bezirke in Bayern bilden neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die dritte kommunale Ebene.

Der Bezirk hat das Recht und die Pflicht, überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge (z.B. Soziales, Gesundheit, kulturelles Leben, Natur und Umwelt), die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen, im Rahmen der Gesetze zu ordnen. Die politischen Entscheidungen dazu treffen der Bezirkstag der Oberpfalz und die einzelnen Ausschüsse.

 

Außerdem ist der Bezirk Oberpfalz Träger öffentlicher Einrichtungen, die für das soziale, gesundheitliche und kulturelle Wohl der Oberpfälzer Bürger sorgen. 

Diese sind: