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Der Bezirkshaushalt

Grundsätzliches 

Der Schwerpunkt des kameralen Bezirkshaushalts (ohne sein Kommunalunternehmen „Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz“) liegt bei den Ausgaben weit überwiegend im Bereich der Sozialen Sicherung:
Fast 95 Prozent der laufenden Ausgaben (Verwaltungshaushalt) des Bezirks Oberpfalz entfallen auf Leistungen im Sozialbereich - insbesondere für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und für die Hilfe zur Pflege.

Der Bezirk Oberpfalz hat wie alle bayerischen Bezirke keine eigenen Steuereinnahmen. Die Bezirke in Bayern finanzieren ihre Kameralhaushalte im Wesentlichen auf drei Wegen:

  • Wichtigste Einnahmequelle der Bezirke ist die Bezirksumlage
    • Diese wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben.
    • Die Höhe der Bezirksumlage entspricht dem durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf im Bezirkshaushalt.
    • Basis für die Berechnung der Bezirksumlage ist die so genannte Umlagekraft der Landkreise und kreisfreien Städte: Diese setzt sich aus den Steuerkraftzahlen (Grundsteuer- und Gewerbesteuereinnahmen, Einkommens- und Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden) sowie aus 80 Prozent der Gemeindeschlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres zusammen.
    • Die Umlagekraft multipliziert mit dem jährlich (als Prozentsatz) festzusetzenden Umlagesatz ergibt dann die Bezirksumlage.
    • Im Haushaltsjahr 2024 gilt für den Bezirk Oberpfalz:
      • Umlagekraft:                                                         1,844 Mrd. €
      • festgesetzter Umlagesatz:                               19,3 Prozent
      • Höhe der Bezirksumlage:                              355,8 Mio. €
  • Zuweisungen des Freistaats Bayern nach Art. 15 BayFAG im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für die Belastungen, die den Bezirken insbesondere als Träger der Eingliederungshilfe und als überörtliche Träger der Sozialhilfe erwachsen.
    • Zuweisung 2024 an den Bezirk Oberpfalz (Planzahl):                 84,1  Mio. €
  • Einnahmen im Rahmen der Sozialen Sicherungu.a. aus Renten, Pflegeversicherungsleistungen, Erstattungen von Bund und Freistaat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
    • „Sozialhilfeeinnahmen“ 2024 des Bezirks Oberpfalz (Planzahl):  
      103,3 Mio. €

 

    Übersicht Bezirkshaushalt 2024 (Gesamtvolumen 569 Mio. Euro) 

a) Verwaltungshaushalt (Ausgaben): 556,1 Mio. €

davon

  • Allgemeine Verwaltung (Einzelplan 0): 11,7 Mio. €
  • Schulen (Einzelplan 2): 3,3 Mio. €
  • Kultur, Wissenschaft, Forschung (Einzelplan 3): 6,8 Mio. €
  • Soziale Sicherung (Einzelplan 4): 526,8 Mio. €
  • Gesundheit, Sport, Erholung (Einzelplan 5): 2,6 Mio. €
  • Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 6): 0,4 Mio. €
  • Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (Einzelplan 7): 1,9 Mio. €
  • Wirtschaftl. Unternehmen, allg. Grundvermögen (Einzelplan 8): 1,9 Mio. €
  • Allgemeine Finanzwirtschaft (Einzelplan 9): 0,6 Mio. €
     

b) Vermögenshaushalt (Ausgaben): 13,4 Mio. €

davon

  • Allgemeine Verwaltung (Einzelplan 0): 0,8 Mio. €
  • Schulen (Einzelplan 2): 0,1 Mio. €
  • Kultur, Wissenschaft, Forschung (Einzelplan 3): 0,9 Mio. €
  • Soziale Sicherung (Einzelplan 4): 0,3 Mio. €
  • Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung (Einzelplan 7): 0,0 Mio. €
  • Wirtsch. Unternehmen, allg. Grundvermögen (Einzelplan 8): 1,6 Mio. €
  • Allgemeine Finanzwirtschaft: 9,7 Mio. €
     

c) Weitere Eckpunkte und wichtige Einzeldaten

  • Schuldenstand zum 31.12.2023: Null Euro
  • Geplante Kreditaufnahme in 2024: 3,0 Mio. €
  • Eingeplante Rücklagenentnahme: 9,7 Mio. €
    (Planmäßiger Rücklagenstand zum 31.12.2023: 15,8 Mio. €)
  • Ausgaben der Sozialen Sicherung (Verwaltungshaushalt) für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 348,3 Mio. € und für Hilfe zur Pflege 85,9 Mio. €
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 28,4 Mio. €
  • Förderung der Wohlfahrtspflege: 15,3 Mio. €