Fachberatung für Fischerei
Die Fachberatungen für Fischerei gibt es bei den Bayerischen Bezirken seit 1908.
Die Aufgaben erstrecken sich auf zwei grundlegend verschiedene Gebiete:
Beratung und Förderung der Teichwirtschaft und Fischerei (eigener Wirkungskreis)
Zum eigenen Wirkungskreis zählt
- die Beratung der Teichwirte und Gewässerbewirtschafter
- die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- sowie der Betrieb und Unterhalt von Lehr- und Beispielsbetrieben, die für die Beratungstätigkeit unabdingbar sind.
Sachverständigentätigkeit und Amtshilfe beim Vollzug von Gesetzen und staatlichen Fördermaßnahmen (übertragener Wirkungskreis)
Zum übertragenen Wirkungskreis zählt
- die Beratung und Sachverständigentätigkeit beim Vollzug der Gesetze, die das Fischereiwesen betreffen.
Gemäß den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen und dem Fischereigesetz sind „in erster Linie“ die Fachberater der Bezirke beim Vollzug der Gesetze als Sachverständige hinzuziehen. Die herausragende Stellung, die ihnen damit zu geordnet wird, erklärt sich aus ihrer Unabhängigkeit, ihrer fachlichen Kompetenz, ihren umfassenden Kenntnissen der regionalen Gegebenheiten und ihrer optimalen Ausstattung.
Die Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern sind eng miteinander verknüpft. Zwischen beiden Bereichen gibt es vielfache Wechselwirkungen und Synergieeffekte.